Betriebsfunk ist in Deutschland, wie auch in den meisten anderen Ländern, anmelde- und gebührenpflichtig. Er ist nicht für Privatpersonen vorgesehen, sondern für sogenannte Bedarfsträger. Als solche werden u.a. Handels-, Handwerks- und Gewerbebetriebe, Anstalten des öffentlichen Rechts, Sportvereine sowie Dienstleistungsunternehmen bezeichnet.
Die Genehmigung erteilt die Bundesnetzagentur (BNetzA). Dort werden Anträge gestellt und die jährlichen Gebühren entrichtet. Informationen zu der Gebührenordnung finden Sie hier.
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